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22 U 272/13•KG Berlin 22. Zivilsenat, 2015-12-17, 22 U 272/13
22 U 272/13Obergericht / Civil Chamber 2217.12.2015
Der Erwerber von Wohnungseigentum hat den Verkäufer einen Anspruch auf Schadensersatz aus Verschulden bei Vertragsschluss gemäß § 280 Abs. 1 i.V.m. § 311 Abs. 2 Nr. 1 BGB, wenn die Wohnnutzung von Dachgeschossräumen in der Gemeinschaft streitig ist, sich aus dem Aufteilungsplan hinsichtlich der Dachgeschossräume lediglich ein Sondernutzungsrecht ohne Gestattung von Wohnzwecken ergibt und der Erwerber über diese Umstände nicht aufgeklärt wird.(Rn.15)
Entscheidungsdatum: 2015-12-17
Aktenzeichen: 22 U 272/13
ECLI: ECLI:DE:KG:2015:1217.22U272.13.0A
Dokumenttyp: Urteil
Normen: § 280 Abs 1 BGB, § 311 Abs 2 Nr 1 BGB, § 5 Abs 4 WoEigG, § 15 Abs 1 WoEigG
Rechtskraft: ja
Der Erwerber von Wohnungseigentum hat den Verkäufer einen Anspruch auf Schadensersatz aus Verschulden bei Vertragsschluss gemäß § 280 Abs. 1 i.V.m. § 311 Abs. 2 Nr. 1 BGB, wenn die Wohnnutzung von Dachgeschossräumen in der Gemeinschaft streitig ist, sich aus dem Aufteilungsplan hinsichtlich der Dachgeschossräume lediglich ein Sondernutzungsrecht ohne Gestattung von Wohnzwecken ergibt und der Erwerber über diese Umstände nicht aufgeklärt wird.(Rn.15)
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