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OVG 62 PV 1.16•Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Fachsenat für Personalvertretungssachen (Bund), 2016-07-08, OVG 62 PV 1.16
OVG 62 PV 1.16Verwaltungsgericht08.07.2016
Die Wiederholung der Wahl des gesamten Personalrats nach erfolgreicher Wahlanfechtung beruht auch nach längerer Zeit und verändertem Personalbestand auf den ursprünglichen Verhältnissen (grundsätzlich keine Neuwahl).(Rn.27)
Entscheidungsdatum: 2016-07-08
Aktenzeichen: OVG 62 PV 1.16
ECLI: ECLI:DE:OVGBEBB:2016:0708.OVG62PV1.16.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: § 27 Abs 2 Nr 1 BPersVG, § 83 Abs 2 BPersVG, § 92 Abs 1 ArbGG, § 72 Abs 2 Nr 1 ArbGG
Die Wiederholung der Wahl des gesamten Personalrats nach erfolgreicher Wahlanfechtung beruht auch nach längerer Zeit und verändertem Personalbestand auf den ursprünglichen Verhältnissen (grundsätzlich keine Neuwahl).(Rn.27)
Die Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen diese Entscheidung soll dem Bundesverwaltungsgericht die Gelegenheit verschaffen, seine im Beschluss 1994-02-15, 6 P 9/92, PersR 1994, 167, erwogene Rechtsprechung zu entfalten. (Rn.29)
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