Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
- Rechtsrecherche mit Zugriff auf über 1 Million Quellen
- Dokumentenautomatisierung
- Mandatsverwaltung
- Gehostet in der EU und der Schweiz
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
OVG 4 S 40.16•Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg 4. Senat, 2017-01-05, OVG 4 S 40.16
OVG 4 S 40.16Verwaltungsgericht / 4. Abteilung05.01.2017
1. Zum Anordnungsgrund in der Konkurrenz um einen Beförderungsdienstposten. (Rn.6) 2. Zur Konkurrenz mit einem ausgewählten Arbeitnehmer.(Rn.6)
Entscheidungsdatum: 2017-01-05
Aktenzeichen: OVG 4 S 40.16
ECLI: ECLI:DE:OVGBEBB:2017:0105.OVG4S40.16.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: Art 33 Abs 2 GG, § 33 Abs 3 BLV, § 14 Abs 1 TV-L, § 123 VwGO
Zum Anordnungsgrund in der Konkurrenz um einen Beförderungsdienstposten. (Rn.6)
Zur Konkurrenz mit einem ausgewählten Arbeitnehmer.(Rn.6)
Vorläufiger Rechtsschutz in Konkurrentenverfahren betreffend einen höherbewerteten Dienstposten kommt nicht (mehr) in Betracht kommt, weil ein Anordnungsgrund unter dem Aspekt des Bewährungsvorsprungs nicht gegeben ist.(Rn.6)
Einem rechtswidrig übergangenen Bewerber, dem die Chance auf Bewährung auf einem höherbewerteten Dienstposten vorenthalten worden ist, dürfen bei einer erneuten Auswahlentscheidung die Leistungen eines Mitbewerbers, die dieser auf dem ihm rechtswidrig übertragenen Dienstposten erbracht hat, nicht entgegengehalten werden. (Rn.6)
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.