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OVG 6 M 88.16•Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg 6. Senat, 2017-01-04, OVG 6 M 88.16
OVG 6 M 88.16Verwaltungsgericht / 6. Abteilung04.01.2017
Um die Indizwirkung für einen Rechtsmissbrauch bei einer zeitnah zur Beantragung von Ausbildungsförderung erfolgten Vermögensübertragung auszuräumen, bedarf es der Darlegung schlüssiger und nachvollziehbarer Gründe, die das behauptete Vorgehen plausibel erscheinen lassen. (Rn.5)
Entscheidungsdatum: 2017-01-04
Aktenzeichen: OVG 6 M 88.16
ECLI: ECLI:DE:OVGBEBB:2017:0104.OVG6M88.16.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Um die Indizwirkung für einen Rechtsmissbrauch bei einer zeitnah zur Beantragung von Ausbildungsförderung erfolgten Vermögensübertragung auszuräumen, bedarf es der Darlegung schlüssiger und nachvollziehbarer Gründe, die das behauptete Vorgehen plausibel erscheinen lassen. (Rn.5)
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