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OVG 6 B 7.17•Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg 6. Senat, 2018-02-15, OVG 6 B 7.17
OVG 6 B 7.17Verwaltungsgericht / 6. Abteilung15.02.2018
Ein Subventionsempfänger hat bei erfolgreicher Anfechtung einer Teilrücknahme des Zuwendungsbescheides keinen Anspruch auf Prozesszinsen für die von dem Subventionsgeber nachzuzahlenden Fördermittel.(Rn.18)
Entscheidungsdatum: 2018-02-15
Aktenzeichen: OVG 6 B 7.17
ECLI: ECLI:DE:OVGBEBB:2018:0215.OVG6B7.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Normen: § 291 S 1 BGB, § 48 VwVfG
Ein Subventionsempfänger hat bei erfolgreicher Anfechtung einer Teilrücknahme des Zuwendungsbescheides keinen Anspruch auf Prozesszinsen für die von dem Subventionsgeber nachzuzahlenden Fördermittel.(Rn.18)
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