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OVG 3 S 19.19•Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg 3. Senat, 2019-05-03, OVG 3 S 19.19
OVG 3 S 19.19Verwaltungsgericht / 3. Abteilung03.05.2019
Im vorläufigen Rechtsschutzverfahren gegen die Entziehung einer Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürgern bedarf es grundsätzlich nicht der vollen gerichtlichen Überzeugungsbildung von der Täuschung über die Heirat eines Drittstaatsangehörigen mit einer Unionsbürgerin.(Rn.4)
Entscheidungsdatum: 2019-05-03
Aktenzeichen: OVG 3 S 19.19
ECLI: ECLI:DE:OVGBEBB:2019:0503.3S19.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: § 80 Abs 3 S 1 VwGO, § 80 Abs 5 VwGO, § 2 Abs 7 FreizügG/EU
Im vorläufigen Rechtsschutzverfahren gegen die Entziehung einer Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürgern bedarf es grundsätzlich nicht der vollen gerichtlichen Überzeugungsbildung von der Täuschung über die Heirat eines Drittstaatsangehörigen mit einer Unionsbürgerin.(Rn.4)
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