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19 C 339/17•AG Tempelhof-Kreuzberg, 2018-04-18, 19 C 339/17
19 C 339/17Gericht erster Instanz18.04.2018
Eine Gasetagenheizung aus dem Jahr 1986 stellt eine Heizungsanlage im Sinne der Merkmalgruppe IV dar. Daraus ergibt sich das Negativmerkmal einer alten Heizungsanlage mit Einbau vor 1988.(Rn.18)
Entscheidungsdatum: 2018-04-18
Aktenzeichen: 19 C 339/17
ECLI: ECLI:DE:AGBETK:2018:0418.19C339.17.00
Dokumenttyp: Entscheidung
Normen: § 558 Abs 1 BGB, § 558b BGB
Rechtskraft: ja
Eine Gasetagenheizung aus dem Jahr 1986 stellt eine Heizungsanlage im Sinne der Merkmalgruppe IV dar. Daraus ergibt sich das Negativmerkmal einer alten Heizungsanlage mit Einbau vor 1988.(Rn.18)
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