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67 S 101/21•LG Berlin 67. Zivilkammer, 2021-07-13, 67 S 101/21
67 S 101/21Kantonsgericht13.07.2021
Eine Berufung, die ausschließliche offensichtliche Rechenfehler des angefochtenen Urteils rügt, ist mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig. (Rn.1)
Entscheidungsdatum: 2021-07-13
Aktenzeichen: 67 S 101/21
Dokumenttyp: Beschluss
Eine Berufung, die ausschließliche offensichtliche Rechenfehler des angefochtenen Urteils rügt, ist mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig. (Rn.1)
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