Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
- Rechtsrecherche mit Zugriff auf über 1 Million Quellen
- Dokumentenautomatisierung
- Mandatsverwaltung
- Gehostet in der EU und der Schweiz
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
67 S 83/24•LG Berlin II 67. Zivilkammer, 2024-06-20, 67 S 83/24
67 S 83/24Kantonsgericht20.06.2024
Eine mietvertragliche Indexmietvereinbarung, die ausdrückliche Ausführungen allein zu den indexbezogenen Erhöhungsmöglichkeiten des Vermieters, nicht aber zu den Möglichkeiten des Mieters enthält, den Mietzins indexbezogen abzusenken, ist nicht nur als Individualvereinbarung, sondern auch als vom Vermieter gestellte Formularklausel unwirksam.(Rn.3) (Rn.4)
Entscheidungsdatum: 2024-06-20
Aktenzeichen: 67 S 83/24
ECLI: ECLI:DE:LGBE2:2024:0620.67S83.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: § 305c Abs 2 BGB, § 307 Abs 1 BGB, § 307 Abs 2 Nr 1 BGB, § 557b Abs 1 BGB, § 557b Abs 5 BGB ... mehr
Rechtskraft: ja
Eine mietvertragliche Indexmietvereinbarung, die ausdrückliche Ausführungen allein zu den indexbezogenen Erhöhungsmöglichkeiten des Vermieters, nicht aber zu den Möglichkeiten des Mieters enthält, den Mietzins indexbezogen abzusenken, ist nicht nur als Individualvereinbarung, sondern auch als vom Vermieter gestellte Formularklausel unwirksam.(Rn.3) (Rn.4)
Hinweis der Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofs: Das Berufungsverfahren hat sich durch Zurückweisungsbeschluss erledigt.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.