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265a Ds 123/23•AG Tiergarten, 2024-03-12, 265a Ds 123/23
265a Ds 123/23Gericht erster Instanz12.03.2024
Ein in Berlin tätiger Strafverteidiger hat nur Anspruch auf Unterkunft in einem gehobenen Mittelklassehotel bis zu einer Höhe von 150,00 Euro. Bei Übernachtung in einem höherpreisigen Hotel wird lediglich dieser Höchstbetrag statt der tatsächlichen Kosten erstattet.(Rn.2)
Entscheidungsdatum: 2024-03-12
Aktenzeichen: 265a Ds 123/23
ECLI: ECLI:DE:AGBETG:2024:0312.265A.DS123.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Ein in Berlin tätiger Strafverteidiger hat nur Anspruch auf Unterkunft in einem gehobenen Mittelklassehotel bis zu einer Höhe von 150,00 Euro. Bei Übernachtung in einem höherpreisigen Hotel wird lediglich dieser Höchstbetrag statt der tatsächlichen Kosten erstattet.(Rn.2)
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