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4 S 9/25•Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg 4. Senat, 2025-06-23, 4 S 9/25
4 S 9/25Verwaltungsgericht / 4. Abteilung23.06.2025
Zur fiktiven Fortschreibung der dienstlichen Beurteilung eines seit fast 10 Jahren freigestellten und zwischenzeitlich zweimal beförderten Personalratsmitglieds.(Rn.16) (Rn.17)
Entscheidungsdatum: 2025-06-23
Aktenzeichen: 4 S 9/25
ECLI: ECLI:DE:OVGBEBB:2025:0623.4S9.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: § 19 Abs 5 BG BE, § 8 PersVG BE, § 136 BG BE, Art 33 GG
Zur fiktiven Fortschreibung der dienstlichen Beurteilung eines seit fast 10 Jahren freigestellten und zwischenzeitlich zweimal beförderten Personalratsmitglieds.(Rn.16) (Rn.17)
Voraussetzung der fiktiven Fortschreibung ist, das ihr eine belastbare Tatsachengrundlage zugrunde liegt. Aus diesem Erfordernis ergeben sich die Grenzen der Nachzeichnungsmöglichkeit: Lässt sich eine belastbare Prognose nicht treffen, so kann von einer Beurteilung tatsächlicher Leistungen als Grundlage einer dem Art. 33 Abs. 2 GG gerecht werdenden Auswahlentscheidung nicht abgesehen werden (hier: es fehlt bereits an einer hinreichend belastbaren Tatsachengrundlage).(Rn.17) (Rn.18)
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