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1 Ws (Reha) 3/18 (OP)•OLG Brandenburg 1. Strafsenat, 2019-01-15, 1 Ws (Reha) 3/18 (OP)
1 Ws (Reha) 3/18 (OP)Obergericht / I. Strafkammer15.01.2019
Entscheidungsdatum: 2019-01-15
Aktenzeichen: 1 Ws (Reha) 3/18 (OP)
ECLI: ECLI:DE:OLGBB:2019:0115.1WS.REHA3.18OP.00
Dokumenttyp: Beschluss
Die Beschwerde der Betroffenen gegen den Beschluss der Kammer für Rehabilitierungsverfahren des Landgerichts Potsdam vom 6. August 2018 wird aus den zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung, auf die der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen insgesamt Bezug nimmt, als unbegründet verworfen.
Kosten des Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben, die notwendigen Auslagen trägt die Beschwerdeführerin selbst (§§ 14 Abs. 1, 4, 25 Abs. 1 Satz 4 StrRehaG i.V.m. § 473 Abs. 1 Satz 1 StPO).
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