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VfGBbg 26/18•VerfG Potsdam, 2018-09-21, VfGBbg 26/18
Entscheidungsdatum: 2018-09-21
Aktenzeichen: VfGBbg 26/18
Dokumenttyp: Beschluss
Die Verfassungsbeschwerde wird verworfen.
Die Verfassungsbeschwerde ist nach § 21 Satz 2 Verfassungsgerichtsgesetz Brandenburg (VerfGGBbg) als unzulässig zu verwerfen, nachdem der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 21. Juni 2018 auf Bedenken gegen die Zulässigkeit seiner Verfassungsbeschwerde hingewiesen worden ist und diese Bedenken nicht ausgeräumt worden sind.
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