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VfGBbg 53/16•VerfG Potsdam, 2016-12-16, VfGBbg 53/16
Entscheidungsdatum: 2016-12-16
Aktenzeichen: VfGBbg 53/16
Dokumenttyp: Beschluss
Die Verfassungsbeschwerde wird verworfen.
Die Verfassungsbeschwerde ist nach § 21 Satz 2 Verfassungsgerichtsgesetz Brandenburg zu verwerfen, nachdem der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 14. Oktober 2016 auf Bedenken gegen die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde hingewiesen worden ist und diese nicht ausgeräumt worden sind.
Der Beschluss ist einstimmig ergangen. Er ist unanfechtbar.
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