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308 S 3/11•LG Hamburg 8. Zivilkammer, 2011-10-10, 308 S 3/11
308 S 3/11Kantonsgericht10.10.2011
Entscheidungsdatum: 2011-10-10
Aktenzeichen: 308 S 3/11
ECLI: ECLI:DE:LGHH:2011:1010.308S3.11.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Die Klagepartei wird des Rechtsmittels der Berufung für verlustig erklärt.
Die Klagepartei hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 3.629,80 € festgesetzt.
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