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4 K 262/11•FG Hamburg 4. Senat, 2012-11-02, 4 K 262/11
4 K 262/11Steuergericht / 4. Abteilung02.11.2012
Ein Anspruch auf Erteilung einer vZTA setzt voraus, dass die Einfuhr der Ware beabsichtigt wird. Unerheblich ist, ob dem Antragsteller, der die Einfuhr beabsichtigt, andere, einfuhrabgabenfreie Zollverfahren zur Verfügung stehen(Rn.26) (Rn.32) .
Entscheidungsdatum: 2012-11-02
Aktenzeichen: 4 K 262/11
ECLI: ECLI:DE:FGHH:2012:1102.4K262.11.0A
Dokumenttyp: Urteil
Normen: Art 11 Abs 1 ZK, Art 12 ZK, Art 11 Abs 1 EWGV 2913/92, Art 12 EWGV 2913/92
Ein Anspruch auf Erteilung einer vZTA setzt voraus, dass die Einfuhr der Ware beabsichtigt wird. Unerheblich ist, ob dem Antragsteller, der die Einfuhr beabsichtigt, andere, einfuhrabgabenfreie Zollverfahren zur Verfügung stehen(Rn.26) (Rn.32) .
Nichtzulassungsbeschwerde wurde eingelegt (Az. des BFH: VII B 206/12).
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