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2 K 101/11•FG Hamburg 2. Senat, 2012-12-12, 2 K 101/11
2 K 101/11Steuergericht / 2. Abteilung12.12.2012
Eine Begünstigung der Gewinnausschüttung einer ausländischen Tochtergesellschaft durch das internationale Schachtelprivileg kommt insoweit nicht in Betracht, als die Ausschüttung aus Gewinnvorträgen stammt, die in den Entstehungsjahren mangels Erfüllung des Aktivitätserfordernisses nicht begünstigt waren(Rn.34) (Rn.40) .
Entscheidungsdatum: 2012-12-12
Aktenzeichen: 2 K 101/11
ECLI: ECLI:DE:FGHH:2012:1212.2K101.11.0A
Dokumenttyp: Urteil
Normen: § 8 Nr 5 S 2 GewStG 2002, § 9 Nr 7 GewStG 2002, § 8 Nr 1 AStG, § 3 Nr 41 Buchst a EStG 2002, § 8b Abs 1 KStG 2002 ... mehr
Eine Begünstigung der Gewinnausschüttung einer ausländischen Tochtergesellschaft durch das internationale Schachtelprivileg kommt insoweit nicht in Betracht, als die Ausschüttung aus Gewinnvorträgen stammt, die in den Entstehungsjahren mangels Erfüllung des Aktivitätserfordernisses nicht begünstigt waren(Rn.34) (Rn.40) .
Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt (Az. des BFH: I B 13/13).
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