Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
- Rechtsrecherche mit Zugriff auf über 1 Million Quellen
- Dokumentenautomatisierung
- Mandatsverwaltung
- Gehostet in der EU und der Schweiz
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
4 K 281/11•FG Hamburg 4. Senat, 2012-11-23, 4 K 281/11
4 K 281/11Steuergericht / 4. Abteilung23.11.2012
1. Unter der mexikanischen Bezeichnung "Alebrijes" hergestellte und vermarktete Figuren sind nicht als Originalerzeugnisse der Bildhauerkunst in die Position 9703 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen, unabhängig davon, ob es sich um künstlerische oder handwerkliche Arbeiten handelt(Rn.37) . 2. Nach der verbindlichen Anmerkung 3 zur Position 9703 sind sie nach ihrer stofflichen Beschaffenheit einzureihen, weil sie den Charakter einer Handelsware haben(Rn.30) .
Entscheidungsdatum: 2012-11-23
Aktenzeichen: 4 K 281/11
ECLI: ECLI:DE:FGHH:2012:1123.4K281.11.0A
Dokumenttyp: Urteil
Normen: Pos 9703 KN, Pos 9703 Anm 3 KN, Pos 4420 KN
Unter der mexikanischen Bezeichnung "Alebrijes" hergestellte und vermarktete Figuren sind nicht als Originalerzeugnisse der Bildhauerkunst in die Position 9703 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen, unabhängig davon, ob es sich um künstlerische oder handwerkliche Arbeiten handelt(Rn.37) .
Nach der verbindlichen Anmerkung 3 zur Position 9703 sind sie nach ihrer stofflichen Beschaffenheit einzureihen, weil sie den Charakter einer Handelsware haben(Rn.30) .
Nichtzulassungsbeschwerde wurde eingelegt (Az. des BFH VII B 5/13).
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.