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4 K 7/12•FG Hamburg 4. Senat, 2013-01-15, 4 K 7/12
4 K 7/12Steuergericht / 4. Abteilung15.01.2013
Spielzeug aus Kunststoff in Form von Weltraumfahrzeugen, ausgestattet mit Rädern, die über mechanische Verbindungen den in dem Fahrzeug sitzenden, nicht herausnehmbaren Oberkörper einer Disney-Figur bewegen, stellt keine zusammengesetzte Ware dar. Es ist in die Warennummer 9503 0095 90 einzureihen(Rn.17) (Rn.19) .
Entscheidungsdatum: 2013-01-15
Aktenzeichen: 4 K 7/12
ECLI: ECLI:DE:FGHH:2013:0115.4K7.12.0A
Dokumenttyp: Urteil
Normen: Pos 9503 UPos 0095 KN, Pos 9503 UPos 0049 KN
Spielzeug aus Kunststoff in Form von Weltraumfahrzeugen, ausgestattet mit Rädern, die über mechanische Verbindungen den in dem Fahrzeug sitzenden, nicht herausnehmbaren Oberkörper einer Disney-Figur bewegen, stellt keine zusammengesetzte Ware dar. Es ist in die Warennummer 9503 0095 90 einzureihen(Rn.17) (Rn.19) .
Nichtzulassungsbeschwerde wurde eingelegt (Az. des BFH: VII B 37/13).
Die Nichtzulassungsbeschwerde wurde als unbegründet zurückgewiesen (BFH-Beschluss vom 22. August 2013, nicht dokumentiert).
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