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15 Ca 444/17•ArbG Hamburg 15. Kammer, 2018-08-09, 15 Ca 444/17
15 Ca 444/17Arbeitsgericht / Chamber 1509.08.2018
Entscheidungsdatum: 2018-08-09
Aktenzeichen: 15 Ca 444/17
ECLI: ECLI:DE:ARBGHH:2018:0809.15CA444.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Der Gegenstandswert wird wie folgt festgesetzt:
für die Klage auf 67.479,38 Euro.
für den Vergleich auf einen Mehrwert i.H.v. 207.698,99 Euro
1 Der Wert der Klage ist mit 2 Bruttomonatsentgelten angemessen berücksichtigt, da eine Beendigung wegen der Annahme des Änderungsangebots nicht im Raum stand. Gravierende inhaltliche Änderungen der Tätigkeit sind nicht ersichtlich, die formalen Änderungen wurden berücksichtigt. Ein Weiterbeschäftigungsantrag war nicht gestellt.
2 Auch der Vergleichsmehrwert ist nicht höher als erfolgt festzusetzen, insbesondere nicht wegen der Zeugnis- und Freistellungsregelung. Ein Freistellungs anspruch/-recht stand nicht im Streit. Auch eine Uneinigkeit über das Zeugnis bzw. die Leistungen des Klägers ist nicht ersichtlich.
3 Die Beschwerde wird nicht gesondert zugelassen (§ 33 Abs. 3 S. 2 RVG).
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