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324 O 784/16•LG Hamburg 24. Zivilkammer, 2016-12-09, 324 O 784/16
324 O 784/16Kantonsgericht09.12.2016
Entscheidungsdatum: 2016-12-09
Aktenzeichen: 324 O 784/16
ECLI: ECLI:DE:LGHH:2016:1209.324O784.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
I. Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Verfügung unter Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu € 250.000,--, und für den Fall, dass dies nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens € 250.000,--; Ordnungshaft insgesamt höchstens 2 Jahre)
untersagt,
a) identifizierend über den Antragsteller im Zusammenhang mit dem Strafverfahren vor dem Landgericht Hamburg zu berichten, wie geschehen in dem Artikel „P. w. s. M. - U.- A. b. P. b. V.“ vom 6. Dezember 2016 auf http://www.b..de/ ... ... .
und/oder
b) das folgende Foto im Rahmen der Berichterstattung über das in Ziffer a.) benannte Strafverfahren zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen
Bild entfernt
wie geschehen in dem Artikel „ P. w. s. M. - U.- A. b. P. b. V.“ vom 6. Dezember 2016 auf http://www.b..de/ ... ... .
II. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
III. Der Streitwert wird auf 10.000,00 € festgesetzt.
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