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327 O 426/13•LG Hamburg 27. Zivilkammer, 2013-08-26, 327 O 426/13
327 O 426/13Kantonsgericht26.08.2013
Entscheidungsdatum: 2013-08-26
Aktenzeichen: 327 O 426/13
ECLI: ECLI:DE:LGHH:2013:0826.327O426.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
im Gebiet der Europäischen Union im geschäftlichen Verkehr Wohnaccessoires, die die Figur des „Popeye“ und/oder seiner Freundin „Olivia“ zeigen, nämlich Tassen, Teller, Aschenbecher, Kissen, Kissenbezüge, Tische, Wandbilder und/oder Wanduhren, wie nachfolgend abgebildet, anzubieten, herzustellen und/oder zu vertreiben und/oder diese Handlungen durch Dritte vornehmen zu lassen.
II.
Die Kosten des Verfahrens fallen den Antragsgegnern wie Gesamtschuldnern nach einem Streitwert von EUR 100.000,- zur Last.
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