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312 O 162/23•LG Hamburg 12. Zivilkammer, 2023-05-30, 312 O 162/23
312 O 162/23Kantonsgericht30.05.2023
Entscheidungsdatum: 2023-05-30
Aktenzeichen: 312 O 162/23
Dokumenttyp: Beschluss
untersagt,
im Wettbewerb für das Arzneimittel "T. b. " anzugeben:
und/oder
und/oder
und/oder
und/oder
jeweils wie in Anlage A geschehen.
Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Der Streitwert wird auf 100.000,00 € festgesetzt.
Die Schutzschrift der Rechtsanwälte P. B. & P. vom 22.05.2023 hat bei Beschlussfassung vorgelegen.
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