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327 O 288/24•LG Hamburg 27. Zivilkammer, 2025-02-19, 327 O 288/24
327 O 288/24Kantonsgericht19.02.2025
Entscheidungsdatum: 2025-02-19
Aktenzeichen: 327 O 288/24
ECLI: ECLI:DE:LGHH:2025:0219.327O288.24.00
Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil
zu unterlassen,
im geschäftlichen Verkehr gegenüber Verbrauchern mit der Angabe "LatteGo, das am schnellsten zu reinigende Milchsystem aller Zeiten*" zu werben und/oder werben zu lassen, wenn dies wie nachstehend eingeblendet
Die Beklagten werden wie Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin Zinsen von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz auf einen Betrag von 374,50 EUR seit dem 27.12.2023 zu zahlen.
Die Beklagten haben die Kosten des Rechtsstreits wie Gesamtschuldner zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert wird auf 25.000,00 € festgesetzt.
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