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312 O 191/23•LG Hamburg 12. Zivilkammer, 2023-06-22, 312 O 191/23
312 O 191/23Kantonsgericht22.06.2023
Entscheidungsdatum: 2023-06-22
Aktenzeichen: 312 O 191/23
ECLI: ECLI:DE:LGHH:2023:0622.312O191.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
untersagt,
in Deutschland
Verkaufsangebote für Schuhwaren unter Nutzung des Zeichens „Birkenstock“ zu bewerben, wenn es sich um Schuhwaren handelt, die nicht von der B. I. GmbH oder mit deren Zustimmung hergestellt und in den Verkehr gebracht wurden und dies wie folgt geschieht:
Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Der Streitwert wird auf 100.000,00 € festgesetzt.
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