P.St. 1068•Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 1987-11-11, P.St. 1068
Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 1987-11-11, P.St. 1068
P.St. 1068Verfassungsgericht11.11.1987
Regest
Nach Rücknahme der Grundrechtsklage ist das Verfahren durch Beschluß einzustellen. Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022178
Gesamter Gesetzestext
Staatsgerichtshof des Landes Hessen — P.St. 1068 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1987-11-11
Aktenzeichen: P.St. 1068
ECLI: ECLI:DE:STGHHE:1987:1111.P.ST.1068.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Leitsatz
Nach Rücknahme der Grundrechtsklage ist das Verfahren durch Beschluß einzustellen.
Permalink
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