P.St. 1087•Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 1990-01-10, P.St. 1087
Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 1990-01-10, P.St. 1087
P.St. 1087Verfassungsgericht10.01.1990
Regest
Prozeßkostenhilfe kann auch im Grundrechtsklageverfahren gewährt werden. Die Voraussetzungen des § 114 ZPO müssen auch im Prozeßkostenhilfeverfahren vor dem Staatsgerichtshof erfüllt sein. Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022205
Gesamter Gesetzestext
Staatsgerichtshof des Landes Hessen — P.St. 1087 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1990-01-10
Aktenzeichen: P.St. 1087
ECLI: ECLI:DE:STGHHE:1990:0110.P.ST.1087.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Leitsatz
Prozeßkostenhilfe kann auch im Grundrechtsklageverfahren gewährt werden. Die Voraussetzungen des § 114 ZPO müssen auch im Prozeßkostenhilfeverfahren vor dem Staatsgerichtshof erfüllt sein.
Permalink
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