OS V 6/62•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 5. Senat, 1965-01-14, OS V 6/62
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 5. Senat, 1965-01-14, OS V 6/62
OS V 6/62Verwaltungsgericht / 5. Abteilung14.01.1965
Regest
Die Getränkesteuer darf für Kaffee (Tee) als Bestandteil einer ganzen Mahlzeit - hier "Hotelfrühstück" - erhoben werden. Verfahrensgang vorgehend VG Frankfurt, 12. Oktober 1961, I/1-1394/60, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022633
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 5. Senat — OS V 6/62 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1965-01-14
Aktenzeichen: OS V 6/62
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1965:0114.OS.V6.62.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
Die Getränkesteuer darf für Kaffee (Tee) als Bestandteil einer ganzen Mahlzeit - hier "Hotelfrühstück" - erhoben werden.
Verfahrensgang
vorgehend VG Frankfurt, 12. Oktober 1961, I/1-1394/60, Urteil
Permalink
- Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022633
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