Hessischer Verwaltungsgerichtshof 3. Senat, 1967-12-13, F III 236/65

F III 236/65Verwaltungsgericht / 3. Abteilung13.12.1967

Regest

Eine stärkere Zusammenlegung der Grundstücke ein und desselben Betriebes ist dann nicht erforderlich, wenn die neuen Grundstücke für die jeweilige Betriebsart und vom betriebswirtschaftlichen Standpunkt aus groß genug sind, um eine rentable Bewirtschaftung zu ermöglichen. Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023592

Gesamter Gesetzestext

Hessischer Verwaltungsgerichtshof 3. Senat — F III 236/65 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1967-12-13

Aktenzeichen: F III 236/65

ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1967:1213.F.III236.65.0A

Dokumenttyp: Urteil

Leitsatz

Eine stärkere Zusammenlegung der Grundstücke ein und desselben Betriebes ist dann nicht erforderlich, wenn die neuen Grundstücke für die jeweilige Betriebsart und vom betriebswirtschaftlichen Standpunkt aus groß genug sind, um eine rentable Bewirtschaftung zu ermöglichen.

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