II OE 131/68•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat, 1969-06-11, II OE 131/68
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat, 1969-06-11, II OE 131/68
II OE 131/68Verwaltungsgericht / 2. Abteilung11.06.1969
Regest
1. Parkverbote sind als verkehrsbeschränkende Maßnahmen gemäß § 4 Abs. 1 StVO nur aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zulässig. 2. Die Straßenverkehrsbehörde muß bei verkehrsbeschränkenden Maßnahmen die Interessen der Betroffenen berücksichtigen und darf in die Rechtssphäre einzelner nur insoweit eingreifen, als dies zur Erfüllung ihrer Aufgabe, die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu gewährleisten, notwendig ist (Anschluß an BVerwG, DVBl. 1961 S. 247, DVBl. 1967 S. 773). Verfahrensgang vorgehend VG Darmstadt, 12. November 1968, IV E 217/67, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190024050
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat — II OE 131/68 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1969-06-11
Aktenzeichen: II OE 131/68
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1969:0611.II.OE131.68.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
-
Parkverbote sind als verkehrsbeschränkende Maßnahmen gemäß § 4 Abs. 1 StVO nur aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zulässig.
-
Die Straßenverkehrsbehörde muß bei verkehrsbeschränkenden Maßnahmen die Interessen der Betroffenen berücksichtigen und darf in die Rechtssphäre einzelner nur insoweit eingreifen, als dies zur Erfüllung ihrer Aufgabe, die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu gewährleisten, notwendig ist (Anschluß an BVerwG, DVBl. 1961 S. 247, DVBl. 1967 S. 773).
Verfahrensgang
vorgehend VG Darmstadt, 12. November 1968, IV E 217/67, Urteil
Permalink
- Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190024050
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.