III F 39/67•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 3. Senat, 1969-09-09, III F 39/67
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 3. Senat, 1969-09-09, III F 39/67
III F 39/67Verwaltungsgericht / 3. Abteilung09.09.1969
Regest
Zur Gleichwertigkeit der Abfindung eines Teilnehmers unter Berücksichtigung gewerblicher Belange (st. Rspr. des Senats). Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190024118
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 3. Senat — III F 39/67 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1969-09-09
Aktenzeichen: III F 39/67
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1969:0909.III.F39.67.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
Zur Gleichwertigkeit der Abfindung eines Teilnehmers unter Berücksichtigung gewerblicher Belange (st. Rspr. des Senats).
Permalink
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