Hessischer Verwaltungsgerichtshof Fachsenat für Personalvertretungssachen (Bund), 1987-07-29, BPV TK 2525/86

BPV TK 2525/86Verwaltungsgericht29.07.1987

Regest

Unbeachtlichkeit einer Zustimmungsverweigerung, weil der Personalrat bei der Übertragung eines höher bewerteten Dienstpostens nicht geltend machen kann, ein anderer Bewerber sei besser geeignet. Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190024577

Gesamter Gesetzestext

Hessischer Verwaltungsgerichtshof Fachsenat für Personalvertretungssachen (Bund) — BPV TK 2525/86 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1987-07-29

Aktenzeichen: BPV TK 2525/86

ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1987:0729.BPV.TK2525.86.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Leitsatz

Unbeachtlichkeit einer Zustimmungsverweigerung, weil der Personalrat bei der Übertragung eines höher bewerteten Dienstpostens nicht geltend machen kann, ein anderer Bewerber sei besser geeignet.

Permalink

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