BPV TK 2525/86•Hessischer Verwaltungsgerichtshof Fachsenat für Personalvertretungssachen (Bund), 1987-07-29, BPV TK 2525/86
Hessischer Verwaltungsgerichtshof Fachsenat für Personalvertretungssachen (Bund), 1987-07-29, BPV TK 2525/86
BPV TK 2525/86Verwaltungsgericht29.07.1987
Regest
Unbeachtlichkeit einer Zustimmungsverweigerung, weil der Personalrat bei der Übertragung eines höher bewerteten Dienstpostens nicht geltend machen kann, ein anderer Bewerber sei besser geeignet. Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190024577
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof Fachsenat für Personalvertretungssachen (Bund) — BPV TK 2525/86 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1987-07-29
Aktenzeichen: BPV TK 2525/86
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1987:0729.BPV.TK2525.86.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Leitsatz
Unbeachtlichkeit einer Zustimmungsverweigerung, weil der Personalrat bei der Übertragung eines höher bewerteten Dienstpostens nicht geltend machen kann, ein anderer Bewerber sei besser geeignet.
Permalink
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