Hessischer Verwaltungsgerichtshof 9. Senat, 1987-09-29, 9 UE 410/85

9 UE 410/85Verwaltungsgericht / Division 929.09.1987

Regest

Hat ein Student. der Geographie (Diplom) während des Hauptstudiums den Studienschwerpunkt "Sozialgeographie - Entwicklungsländer" gewählt und muß er im Rahmen des Hauptstudiums an einem 8 - 10 Tage dauernden Geländepraktikum teilnehmen, so darf ein Zuschuß zu den Kosten einer der Durchführung eines von der Universität angebotenen Geländepraktikums in Ceylon (Sri Lanka) dienenden Studienfahrt nach § 14a (Fassung 1976) BAföG i.V.m. § 5 HärteVO nicht mit der Begründung abgelehnt werden, der Student hätte an preisgünstigeren, geophysikalisch ausgerichteten Geländepraktika in den Alpen bzw. im Alpenvorland teilnehmen können. Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190024626

Gesamter Gesetzestext

Hessischer Verwaltungsgerichtshof 9. Senat — 9 UE 410/85 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1987-09-29

Aktenzeichen: 9 UE 410/85

ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1987:0929.9UE410.85.0A

Dokumenttyp: Urteil

Leitsatz

Hat ein Student. der Geographie (Diplom) während des Hauptstudiums den Studienschwerpunkt "Sozialgeographie - Entwicklungsländer" gewählt und muß er im Rahmen des Hauptstudiums an einem 8 - 10 Tage dauernden Geländepraktikum teilnehmen, so darf ein Zuschuß zu den Kosten einer der Durchführung eines von der Universität angebotenen Geländepraktikums in Ceylon (Sri Lanka) dienenden Studienfahrt nach § 14a (Fassung 1976) BAföG i.V.m. § 5 HärteVO nicht mit der Begründung abgelehnt werden, der Student hätte an preisgünstigeren, geophysikalisch ausgerichteten Geländepraktika in den Alpen bzw. im Alpenvorland teilnehmen können.

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