Hessischer Verwaltungsgerichtshof Fachsenat für Personalvertretungssachen (Land), 1987-12-02, HPV TL 3057/87

HPV TL 3057/87Verwaltungsgericht02.12.1987

Regest

1. Zu den Voraussetzungen, unter denen der Vorsitzende einer Fachkammer für Personalvertretungssachen bei den Verwaltungsgerichten über den Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung allein entscheiden kann. 2. Einzelfall betr. Erlaß einer einstweiligen Verfügung wegen grober Pflichtverletzung des Dienststellenleiters beim Aufstellen neuer Einheiten für die EDV-Anlage HEPOLIS (Voraussetzungen verneint; st. Rspr. des Senats). Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190024685

Gesamter Gesetzestext

Hessischer Verwaltungsgerichtshof Fachsenat für Personalvertretungssachen (Land) — HPV TL 3057/87 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1987-12-02

Aktenzeichen: HPV TL 3057/87

ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1987:1202.HPV.TL3057.87.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Normen: § 92 Abs 2 PersVG HE, § 944 ZPO, § 61 Abs 1 Nr 17 PersVG HE

Leitsatz

  1. Zu den Voraussetzungen, unter denen der Vorsitzende einer Fachkammer für Personalvertretungssachen bei den Verwaltungsgerichten über den Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung allein entscheiden kann. 2. Einzelfall betr. Erlaß einer einstweiligen Verfügung wegen grober Pflichtverletzung des Dienststellenleiters beim Aufstellen neuer Einheiten für die EDV-Anlage HEPOLIS (Voraussetzungen verneint; st. Rspr. des Senats).

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