Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
- Rechtsrecherche mit Zugriff auf über 1 Million Quellen
- Dokumentenautomatisierung
- Mandatsverwaltung
- Gehostet in der EU und der Schweiz
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
2 K 888/11.F.A•VG Frankfurt 2. Kammer, 2011-07-28, 2 K 888/11.F.A
2 K 888/11.F.AVerwaltungsgericht / 2. Kammer28.07.2011
Entscheidungsdatum: 2011-07-28
Aktenzeichen: 2 K 888/11.F.A
ECLI: ECLI:DE:VGFFM:2011:0728.2K888.11.F.A.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Das Verfahren wird eingestellt.
Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen.
1 Nachdem die Beteiligten übereinstimmend den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, ist das Verfahren einzustellen Die Kosten des gesamten Verfahrens sind nach billigem Ermessen und unter Berücksichtigung des Sach- und Streitstandes (§ 161 Abs. 2 VwGO) zu verteilen. Hiernach hat der Kläger die Kosten des Verfahrens zu tragen, da die Klage keine Aussicht auf Erfolg hatte. Das Gericht nimmt zur Begründung Bezug auf die Gründe des Beschlusses vom 04.04.2011 im Verfahren des Klägers auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes (2 L 887/11.F.A).
2 Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 80 AsylVfG).
Permalink
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.