Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
- Rechtsrecherche mit Zugriff auf über 1 Million Quellen
- Dokumentenautomatisierung
- Mandatsverwaltung
- Gehostet in der EU und der Schweiz
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
2-06 O 451/19•LG Frankfurt 6. Zivilkammer, 2019-11-05, 2-06 O 451/19
2-06 O 451/19Kantonsgericht05.11.2019
Entscheidungsdatum: 2019-11-05
Aktenzeichen: 2-06 O 451/19
ECLI: ECLI:DE:LGFFM:2019:1105.2.06O451.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Verfügung wegen Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung
bei Meidung von Ordnungsgeld bis 250.000,- € - ersatzweise Ordnungshaft - oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollstrecken an ihrem Geschäftsführer, für jeden Fall der Zuwiderhandlung untersagt,
a)…der … und/oder der 2…, die in Anlage AS 1 wiedergegeben sind, und/oder
b) das nachfolgende eingeblendete Logo und/oder
c) das Bild des … wie nachfolgend abgebildet zu verwenden, sofern dies im Rahmen einer in … abschließbaren Sportwette geschieht, wie in Anlage AS 1 abgebildet.
Die Kosten des Eilverfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt.
Der Streitwert wird auf 500.000,00 € festgesetzt.
Dieser Beschluss beruht auf dem Sachvortrag in den beigefügten Schriftsätzen nebst Anlagen und §§ 14 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 5, 140 Abs. 3 MarkenG, § 22 KUG i.V.m. §§ 823, 1004 BGB analog sowie §§ 3, 32, 91, 890, 935 ff. ZPO und §§ 3, 51, 53 GKG.
Permalink
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.