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L 14 AS 566/17•Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern 14. Senat, 2020-09-22, L 14 AS 566/17
L 14 AS 566/17Sozialversicherungsgericht / Division 1422.09.2020
Der Bedarf für eine Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt nach § 24 Abs 3 S 1 Nr 2 SGB 2 ist bedarfsbezogen zu ermitteln. Eine Rechtswidrigkeit der Höhe des gewährten Pauschalbetrages kann sich mithin nur daraus ergeben, dass mit dieser Pauschale der konkrete Bedarf für die Erstausstattung nicht gedeckt werden konnte. Hierfür trägt der Leistungsberechtigte die objektive Beweislast und die Nichterweislichkeit geht zu seinen Lasten. (Rn.27)
Entscheidungsdatum: 2020-09-22
Aktenzeichen: L 14 AS 566/17
Dokumenttyp: Urteil
Normen: § 24 Abs 3 S 1 Nr 2 SGB 2, § 24 Abs 3 S 2 SGB 2, § 24 Abs 3 S 5 SGB 2, § 24 Abs 3 S 6 SGB 2
Der Bedarf für eine Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt nach § 24 Abs 3 S 1 Nr 2 SGB 2 ist bedarfsbezogen zu ermitteln. Eine Rechtswidrigkeit der Höhe des gewährten Pauschalbetrages kann sich mithin nur daraus ergeben, dass mit dieser Pauschale der konkrete Bedarf für die Erstausstattung nicht gedeckt werden konnte. Hierfür trägt der Leistungsberechtigte die objektive Beweislast und die Nichterweislichkeit geht zu seinen Lasten. (Rn.27)
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