OLG Oldenburg, 2016-07-07, 1 Ws 336/16

1 Ws 336/16Obergericht07.07.2016

Gesamter Gesetzestext

OLG Oldenburg — 2016-07-07 — 1 Ws 336/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-07-07

Aktenzeichen: 1 Ws 336/16

ECLI: ECLI:DE:OLGOL:2016:0707.1WS336.16.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Referenz: WKRS 2016, 33361

verkuendung

In der Strafsache gegen wegen Verteidiger: hier: Anträge des dem Angeklagten bestellten Verteidigers, Rechtsanwalt , auf Festsetzung der Prozesskostenhilfevergütung betreffend die Adhäsionsanträge

  • der Eheleute
  • des Herrn -. des Herrn, -. des Herrn, alle vertreten durch Rechtsanwälte, - hat der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg am 7. Juli 2016
  • zu 1. durch den Richter am Oberlandesgerichts Leemhuis als Einzelrichter, zu 2. durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Dr. Janßen, den Richter am Oberlandesgericht Leemhuis und den Richter am Landgericht Weigmann - beschlossen:

Tenor

Tenor: 1. 1.Die Verfahren werden wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssachen dem Senat übertragen. 2. 2.Die Beschwerden des dem Angeklagten bestellten Verteidigers gegen die Beschlüsse des Landgerichts Osnabrück vom 22. April 2016,

durch den seine Erinnerungen gegen die Zurückweisungen seiner Vergütungsanträge für die bezeichneten Adhäsionsverfahren als unbegründet verworfen worden sind,

werden als unbegründet verworfen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

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