Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
- Rechtsrecherche mit Zugriff auf über 1 Million Quellen
- Dokumentenautomatisierung
- Mandatsverwaltung
- Gehostet in der EU und der Schweiz
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
1 Ws 439/13•OLG Oldenburg, 2013-08-06, 1 Ws 439/13
Entscheidungsdatum: 2013-08-06
Aktenzeichen: 1 Ws 439/13
ECLI: ECLI:DE:OLGOL:2013:0806.1WS439.13.0A
Dokumenttyp: Urteil
Referenz: WKRS 2013, 42329
In der Bewährungssache
betreffend pp.
Verteidiger: Rechtsanwalt Möckel, Giesenweg 1. 26133 Oldenburg,
hat der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg am 6. August 2013
durch die unterzeichnenden Richter beschlossen:
Tenor: 1. 1.Auf die sofortige Beschwerde des Verurteilten wird der Beschluss der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Oldenburg bei dem Amtsgericht Wilhelmshaven vom 13. Juni 2013, durch den die dem Verurteilten durch Urteil des Amtsgericht Aurich vom 26. März 2010 bewilligte Strafaussetzung zur Bewährung widerrufen worden ist,
aufgehoben. 2. 2.Auf die Beschwerde des Verurteilten wird der durch die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Oldenburg bei dem Amtsgericht Wilhelmshaven erlassene Sicherungshaftbefehl vom 7. Januar 2013 aufgehoben. 3. 3.Die Kosten der Beschwerdeverfahren und die dadurch dem Verurteilten entstandenen notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt.
Hinweis:Hinweis: Das Dokument wurde redaktionell aufgearbeitet und unterliegt in dieser Form einem besonderen urheberrechtlichen Schutz. Eine Nutzung über die Vertragsbedingungen der Nutzungsvereinbarung hinaus - insbesondere eine gewerbliche Weiterverarbeitung außerhalb der Grenzen der Vertragsbedingungen - ist nicht gestattet.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.