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12 O 2885/12•LG Osnabrück, 2013-10-11, 12 O 2885/12
Entscheidungsdatum: 2013-10-11
Aktenzeichen: 12 O 2885/12
ECLI: ECLI:DE:LGOSNAB:2013:1011.12O2885.12.0A
Dokumenttyp: Versäumnisurteil
Referenz: WKRS 2013, 52418
In dem Rechtsstreit der XXXXXXXXXXXXXXXXXX Klägerin Prozessbevollmächtigter: Rechtsanw. XXXXXXXXXXXXX gegen Frau XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX Beklagte Prozessbevollmächtigte: Rechtsanw. XXXXXXXXXXXXXXXX hat die 12. Zivilkammer des Landgerichts Osnabrück auf die mündliche Verhandlung vom 11.10.2013 durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht XXXXXXX, die Richterin am Landgericht XXXXX und den Richter am Landgericht XXXXXXXX für Recht erkannt:
Tenor: 1. 1)Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 80.000,-€ nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins ab dem 8.1.2013 zu zahlen. 2. 2)Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. 3)Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Hinweis:Verkündet am: 11.10.2013
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