Challenges to condominium resolutions on accounts and management fees

86 C 1/07Gericht erster Instanz22.02.2008ZivilrechtTeilweise gutgeheissen

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

The plaintiff challenged resolutions adopted at a condominium owners’ meeting on 4 June 2007. Aachen District Court declared invalid the resolutions approving the 2006 annual accounts, discharging the auditors and property manager, and granting the manager separate remuneration for preparing household-services statements and keeping the resolution book. It dismissed the remainder of the action. The plaintiff was ordered to bear 10% of the litigation costs, including 10% of the defendants’ intervener’s out-of-court costs; the defendants were assigned 90%, and the intervener bore the remaining share of its own out-of-court costs.

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Aachen — 86 C 1/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-02-22

Aktenzeichen: 86 C 1/07

ECLI: ECLI:DE:AGAC1:2008:0222.86C1.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Einzelrichter

Tenor

I.

Folgende in der Wohnungseigentümerversammlung vom 04.06.2007 ge-fassten Beschlüsse werden für ungültig erklärt:

Der unter Tagesordnungspunkt 3 gefasste Beschluss über die Jahresab-rechnung 2006 (Gesamtjahresabrechnung sowie die dazugehörigen Ein-zeljahresabrechnungen), der unter Tagesordnungspunkt 4 gefasste Be-schluss über die Entlastung der Kassenprüfer und der Verwaltung, der unter Tagesordnungspunkt 7 b) gefasste Beschluss über die gesonderte Vergütung der Verwaltung für die Erstellung der Ausweisung der haus-haltsnahen Dienstleistungen in den Jahresabrechnungen und der unter Tagesordnungspunkt 9 gefasste Beschluss über die gesonderte Vergü-tung des Verwalters für die Führung des Beschlussbuches.

II.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

III.

Die Kosten des Rechtsstreites tragen der Kläger zu 10 %, und zwar ein-schließlich 10 % der außergerichtlichen Kosten der Streithelferin der Be-klagten, die Beklagten tragen 90 % der Kosten des Rechtsstreites. Die Streithelferin der Beklagten trägt ihre restlichen außergerichtlichen Kosten selbst.

IV.

Das Urteil ist – im Hinblick auf die Kostenentscheidung – vorläufig voll-streckbar. Den Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, sofern nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Dem Kläger wird nach-gelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinter-legung von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, sofern nicht die Beklagten oder die Streithelferin der Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

V.

Der Streitwert wird für das Verfahren und diese Entscheidung auf 11.745,97 € festgesetzt.

Schlagwörter

condominium ownershipowners’ resolutionsannual accountsproperty managementmanagement feeslitigation costs

The resolution was declared invalid.

The resolution was declared invalid.

The resolution was declared invalid.

The resolution was declared invalid.

The remaining claims were dismissed.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.