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220 F 136/20•Amtsgericht Aachen, 2020-05-15, 220 F 136/20
220 F 136/20Gericht erster Instanz15.05.2020
Entscheidungsdatum: 2020-05-15
Aktenzeichen: 220 F 136/20
ECLI: ECLI:DE:AGAC1:2020:0515.220F136.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Richterin am Amtsgericht
I.
Bei im Übrigen fortbestehender gemeinsamer elterlicher Sorge für die Kinder M, geb. am xx.x.xxxx und O, geb. am xx.x.xxxx wird der Antragstellerin die alleinige Entscheidungskompetenz zu folgendem Regelungsbereich zugewiesen :
Auswahl und Organisation nebst sämtlichen zugehörigen Willenserklärungen in Zusammenhang mit der schulischen Betreuung der beiden Kinder, soweit diese vom regulären Schulbetrieb abweicht; insbesondere in Gestalt der Notbetreuung während der aktuell andauernden Corona-Pandemie
II.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.
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