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15 F 80/23•Amtsgericht Eschweiler, 2024-05-08, 15 F 80/23
15 F 80/23Gericht erster Instanz08.05.2024
Leistungen der Grundsicherung sind bedarfsdeckend
Entscheidungsdatum: 2024-05-08
Aktenzeichen: 15 F 80/23
ECLI: ECLI:DE:AGAC2:2024:0508.15F80.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Familiengericht
Normen: § 1602 BGB; § 94 I a SGB XII; § 43 II 1 SGB XII
Leistungen der Grundsicherung sind bedarfsdeckend
Es wird festgestellt, dass die Antragstellerin nicht verpflichtet ist, an die Antragsgegnerin Kindesunterhalt in Höhe von 100 % des Mindestunterhalts ab Juli 2023 zu zahlen.
Der Widerantrag wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.
Die sofortige Wirksamkeit wird angeordnet.
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