Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Ahaus — 12 F 132/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-10-31
Aktenzeichen: 12 F 132/13
ECLI: ECLI:DE:AGAH:2013:1031.12F132.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Familiengericht
Tenor
Der Antragsgegner wird verpflichtet, rückständigen nachehelichen Unterhalt für seine geschiedene Ehefrau T, geb. XXX, für die Zeit vom 01.08.2012 bis 30.06.2013 in Höhe von insgesamt 2604,00 €, nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.07.2013 an den Antragsteller zu zahlen. Im Übrigen werden die Anträge zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.
Diese Entscheidung ist sofort wirksam.
Der Verfahrenswert wird auf 2625,00 € festgesetzt.
Schlagwörter
post-marital maintenancemaintenance arrearsinterestcosts of proceedings