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3 Ls-210 Js 885/20-19/21•Amtsgericht Ahaus, 2021-03-18, 3 Ls-210 Js 885/20-19/21
3 Ls-210 Js 885/20-19/21Gericht erster Instanz18.03.2021
Entscheidungsdatum: 2021-03-18
Aktenzeichen: 3 Ls-210 Js 885/20-19/21
ECLI: ECLI:DE:AGAH:2021:0318.3LS210JS885.20.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Schöffengericht
Der Antrag auf Eröffnung des Hauptverfahrens wird aus tatsächlichen Gründen abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeschuldigten hat die Staatskasse zu tragen.
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