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2 C 22/17•Amtsgericht Altena, 2022-11-02, 2 C 22/17
2 C 22/17Gericht erster Instanz02.11.2022
Unwirksamkeit der Beitragserhöhung einer Pflegezusatzversicherung
Entscheidungsdatum: 2022-11-02
Aktenzeichen: 2 C 22/17
ECLI: ECLI:DE:AGAL:2022:1102.2C22.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Es wird festgestellt, dass die Beitragserhöhung der Beklagten zur Krankenversicherung des Klägers mi
Unwirksamkeit der Beitragserhöhung einer Pflegezusatzversicherung
Es wird festgestellt, dass die Beitragserhöhung der Beklagten zur Krankenversicherung des Klägers mit der Versicherungsnummer N01 von 39,57 EUR auf 44,62 EUR-ausgesprochen zum 01.05.2016- unwirksam ist.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
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