Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Arnsberg — 3 C 464/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-05-30
Aktenzeichen: 3 C 464/06
ECLI: ECLI:DE:AGAR:2007:0530.3C464.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilabteilung
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin ein Schmerzensgeld in Höhe von 450 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über den Basiszinssatz seit dem 17.11.2006 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 65 % der Klägerin und zu 35 % den Beklagten als Gesamtschuldner auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Jede Partei kann die Zwangsvollstreckung der jeweiligen Gegenpartei gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die jeweilige Gegenpartei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Schlagwörter
pain and suffering damagesinterestjoint and several liabilitycost allocation