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11 VI 473-21•Amtsgericht Arnsberg, 2021-09-14, 11 VI 473-21
11 VI 473-21Gericht erster Instanz14.09.2021
Entscheidungsdatum: 2021-09-14
Aktenzeichen: 11 VI 473-21
ECLI: ECLI:DE:AGAR:2021:0914.11VI473.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Rechtspflegerin
Der Antrag auf Einziehung des Erbscheins vom 4.8.2021 wird zurückgewiesen. Der Erbschein ist nicht einzuziehen. Die Kosten des Verfahrens trägt Antragsteller.
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