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8 Lw 55/22•Amtsgericht Arnsberg, 2022-02-10, 8 Lw 55/22
8 Lw 55/22Gericht erster Instanz10.02.2022
Entscheidungsdatum: 2022-02-10
Aktenzeichen: 8 Lw 55/22
ECLI: ECLI:DE:AGAR:2022:0210.8LW55.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Richter
In der Landwirtschaftssache
Frau XXX
Antragstellerin,
Verfahrensbevollmächtigte: XXX
wird der Geschäftswert gemäß § 76 GNotKG für die zu erhebenden Gebühren auf 17.128,00 Euro (einfacher Einheitswert) festgesetzt.
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