Validity of condominium owners’ meeting resolutions

5 C 824/10Gericht erster Instanz08.03.2012ZivilrechtTeilweise gutgeheissen

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

The plaintiff challenged resolutions adopted at a condominium owners’ meeting on 20 August 2010. The court declared invalid part of the TOP 3 approval of the 2009 annual accounts, concerning presentation of the maintenance reserve, and the TOP 3 management discharge. It held the TOP 7c resolution void as to the cellar exterior door and invalid otherwise; declared TOP 7d and TOP 7g void; and declared TOP 7e and TOP 7h invalid. The action was dismissed as to the remaining challenges. The plaintiff bears one quarter of the costs and the defendants three quarters.

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Bielefeld — 5 C 824/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-03-08

Aktenzeichen: 5 C 824/10

ECLI: ECLI:DE:AGBI:2012:0308.5C824.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 5 C

Tenor

Der auf der Eigentümerversammlung vom 20.08.2010 zu TOP 3 gefasste Beschluss hinsichtlich der Genehmigung der Abrechnung für das Jahr 2009 wird insoweit für ungültig erklärt, als dass die Jahresabrechnung im Hinblick auf die Darstellung der Instandhaltungsrücklage genehmigt worden ist.

Der auf der Eigentümerversammlung vom 20.08.2010 zu TOP 3 gefasste Beschluss hinsichtlich der Entlastung der Verwaltung wird für ungültig erklärt.

Es wird festgestellt, dass der auf der Eigentümerversammlung vom 20.08.2010 zu TOP 7 c gefasste Beschluss nichtig ist, soweit er die Sanierung der Kelleraußentür betrifft. Der zu TOP 7c gefasste Beschluss wird im Übrigen für ungültig erklärt.

Es wird festgestellt, dass der auf der Eigentümerversammlung vom 20.08.2010 zu TOP 7d gefasste Beschluss nichtig ist.

Der auf der Eigentümerversammlung vom 20.08.2010 zu TOP 7 e gefasste Beschluss wird für ungültig erklärt.

Es wird festgestellt, dass der auf der Eigentümerversammlung vom 20.08.2010 zu TOP 7g gefasste Beschluss nichtig ist.

Der auf der Eigentümerversammlung vom 20.08.2010 zu TOP 7 h gefasste Beschluss wird für ungültig erklärt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 1/4 und die Beklagten zu 3/4.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem jeweiligen Vollstreckungsschuldner wird nachgelassen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Schlagwörter

condominium ownershipowners’ meetingresolution validityannual accountsmaintenance reservemanagement discharge

The resolution was invalid to that extent.

The resolution was invalid.

The resolution was void insofar as it concerned repair of the cellar exterior door and invalid in the remainder.

The resolution was void.

The resolution was invalid.

The resolution was void.

The resolution was invalid.

The remaining action was dismissed.

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